Rechnungshof kritisiert Bau der Sport & Fun-Halle in der Venediger Au
Nachdem schon die Volksanwaltschaft, an die wir uns im Zuge unseres Protestes gegen den Bau der Halle gewandt hatten, im Frühling einen Misstand festgestellt hat, äußert jetzt auch der Rechnungshof harsche Kritik am Vorgehen der Stadt Wien.
Der Rechnungshof bestätigt, was wir schon von Anfang an gesagt haben: Es hätte dort nichts gebaut werden dürfen. Einzelne SPÖ-Politiker haben hier einfach auf die Rechtslage gepfiffen. So etwas darf nicht mehr passieren.
Bernhard Seitz Bezirksvorsteher-Stellvertreter stellvertretender Vorsitzender der Bezirksentwicklungskommission stellvertretender Vorsitzender der Bezirks-Katastrophenschutz-Kommission
Auf der ersten Seite des elf Seiten umfassenden Dokuments der Volksanwaltschaft hieß es, dass diese in der Verwaltung der Stadt Wien einen Missstand festgestellt habe. Unter anderem verwies die Volksanwaltschaft darauf, dass die Wiese, die für die 13 m hohe, 40 m breite und 70 m lange Halle verbaut werde, im erst 2020 beschlossenen „Leitbild Grünräume“ unter Schutz gestellt wurde.
Rechnungshof geht in seiner Kritik noch weiter als die Volksanwaltschaft
Ähnlich argumentiert nun auch der Rechnungshof und geht dabei in seiner Kritik noch einige Schritte weiter. Bei der Sport-&-Fun-Halle in der Venediger Au, errichtet von der Wiener Infrastruktur Projekt GmbH, die sich im Eigentum der Stadt Wien befindet, wurde 2022 eine befristete Bewilligung für die Errichtung erteilt. Dabei würden, kritisiert jetzt der Rechnungshof in seinem Ende Oktober veröffentlichten Bericht, 94 Prozent der Halle in einem Bereich stehen, in dem wegen der Widmung als Grünland keine Gebäude errichtet werden dürften. Der Rechnungshof weist auf das Problem der Versiegelung und infolgedessen weiteren Erwärmung der Stadt hin und hält kritisch fest, dass die Stadt damit auch ein finanzielles Risiko eingehe, weil der dauerhafte Bestand des Gebäudes unter anderem von der Zustimmung eines künftigen Gemeinderats abhängig sei. Insbesondere stadteigene Projekte seien nur auf Basis gültiger Flächenwidmungs- und Bebauungspläne zu bewilligen, so der Rechnungshof.
