Beschwerde an Volks-Anwaltschaft wegen willkürlichem Vorgehen von BV Nikolai

Wir Grüne Leopoldstadt richten eine Beschwerde an die Volksanwaltschaft gegen Bezirksvorsteher Nikolai in Sachen Mistplatz Dresdnerstraße. Der Bezirksvorsteher blockiert eine von uns initiierte Bürger:innenversammlung mit der Begründung, diese „würde nicht im Interesse des Bezirks liegen“. Das steht völlig im Widerspruch zur Stadtverfassung.

Bernhard Seitz vor dem geschlossenen Toren des Mistplatzes Dresdner Straße

Kein Mistplatz an der „Freien Mitte“

Der Mistplatz Dresdnerstraße ist seit 2020 gesperrt. Nicht nur die Bevölkerung will, dass er wiedereröffnet, vergrößert und modernisiert wird, es gab bisher auch Konsens darüber zwischen den Fraktionen der Bezirksvertretung. Nun liegt ein Entwurf für den Flächenwidmungsplan vor, der für den Standort Dresdnerstraße keine Möglichkeit eines Mistplatzes mehr vorsieht. Er soll stattdessen ins Wohngebiet „Freie Mitte“ kommen. Unser Spitzenkandidat Bernhard Seitz: „Der Mistplatz mit seinem Lärm, Staub, Schmutz und Verkehr darf nicht ins Grünareal ‚Freie Mitte‘ kommen, wo rundherum Menschen wohnen. Die ‚Freie Mitte‘ müsste dann auf über hundert Meter mit einer hohen Mauer abgegrenzt werden. Und das, obwohl der alte Standort Dresdnerstraße von der Bevölkerung bevorzugt wird und leicht wiederbelebt werden könnte“.

Recht der Bevölkerung auf Information

Um über die aktuellen Planungen zu diesem Thema Klarheit zu schaffen und der Bevölkerung zu informieren, haben wir eine Bürger:innenversammlung initiiert – die nun vom Bezirksvorsteher abgedreht wurde.

In der Vergangenheit gab es zu Themen wie zur Verbauung der Venediger Au oder zu den Planungen des Leopoldquartiers sehr wohl Bürger:innenversammlungen.

Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, über die Planungen informiert zu werden. Wir werden eine Beschwerde an die Volksanwaltschaft richten und prüfen weitere rechtliche Schritte gegen das willkürliche Vorgehen des Bezirksvorstehers. Den Menschen dürfen nicht systematisch ihre Informationsrechte geraubt werden.

Bernhard Seitz Bernhard Seitz Bezirksvorsteher-Stellvertreter

Ein Beispiel für willkürliche Entscheidungen

Die Verweigerung der Bürger:innenversammlung zum Mistplatz ist nur ein Beispiel einer Reihe von willkürlichen Entscheidungen gegen Informationsrechte der Bevölkerung: Im 15. Bezirk wurde 2024 eine Bürger:innenversammlung zu den Planungen des Westbahnareals abgedreht, 2021 gleich zwei: Im 22. Bezirk zur Stadtstraße und im 16. Bezirk zu Flächenwidmungen im Bezirk. Erst kürzlich sind die Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung zum Margaretenplatz in der Schulbade verschwunden, obwohl die Bezirksvorstehung immer wieder die Umsetzung in Aussicht gestellt hat.

Auch die Volksanwaltschaft sieht Angelegenheiten, die die Flächenwidmung betreffen, im Interesse des Bezirks:

„Zudem ist der in § 104c WStV verwendete Rechtsbegriff des „Interesses“ nicht gleichzusetzen mit dem Begriff „Zuständigkeit“ zur Erlassung dieser Rechtsakte. Nach Ansicht der VA spricht § 104c WStV ganz bewusst von „Interesse“ in Abgrenzung zur Frage der Zuständigkeit. Die VA geht daher davon aus, dass alle Angelegenheiten, die gem. §§ 103 ff. WStV in den
Wirkungsbereich der Bezirksvertretungen, der Bezirksvorsteher und der Bezirksausschüsse fallen, jedenfalls im Interesse des jeweiligen Bezirks liegen. Im Einzelfall ist zu klären, ob ein ausschließliches oder überwiegendes Bezirksinteresse gegeben ist.
Die VA bejahte das Vorliegen eines überwiegenden Interesses in Bezug auf die Themen „Flächenwidmung“ und „Stadtstraße“ aufgrund der besonderen Stellung und Mitwirkungsrechte an der Planung. Sie beurteilte daher die Weigerung, die Verlangen auf Abhaltung einer Bürgerversammlung zu behandeln, als Missstand in der Verwaltung.“ (Bericht der Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag, 2021, Seite 29f)

Unsere Beschwerde an die Volksanwaltschaft